Ihre bevollmächtigte Immobilienverwaltung übernimmt sämtliche vertraglichen Vereinbarungen zwischen „Hauseigentümer“ und „Mietpartei“.
Auf Wunsch des Hauseigentümers können Sie hier auch Vorlagen für vertragliche Vereinbarungen wie Mietwohnungsverträge oder Geschäftsraummiete je nach rechtlicher Situation und Bedarfsprofil anfordern, damit auch Sie ausreichend informiert sind wie „Ihre“ Mietverträge aussehen.
Für eine ertragssichere Gestaltung von Mietverträgen sollten Sie den Rat Ihrer Immobilienverwaltung heranziehen und Ihren Anwalt kontaktieren.
Um eine rasche Bearbeitung zu gewährleisten, ist es notwendig alle relevanten Felder auszufüllen (* Felder sind Pflichtfelder)!
Anmerkung: Bei Vertragserrichtung müssen Mietvertragsgebühren an das Finanzamt abgeführt werden. Diese Aufgabe, sowie die Berechung der Mietvertragsgebühr übernehme ich für Sie als Ihre Immobilienverwaltung.
Die Mietvertragsgebühr wird im Regelfall im Zeitpunkt der Mietvertragsunterzeichnung von der Mietpartei an die Immobilienverwaltung bezahlt.
Mit Hilfe der hier zur Verfügung gestellten Excel Datei kann die Berechung und die Berechungsgrundlagen der Mietvertragsgebühr für Geschäftslokale & Mietwohnungen nachvollzogen werden.